Senioren-Union Frankfurt am Main

Dr. Matthias Zimmer MdB zum umstrittenen Thema Rente

Altersarmut geringer als allgemein angenommen

 

Dr. Matthias Zimmer MdB bei der Senioren Union: „Heute leben weniger als zwei Prozent der Rentenbezieher in Altersarmut“

Die Frankfurter Senioren Union der CDU hat das Jahr 2019 gut und mit einem hochinteressanten Thema begonnen: Bundestagsabgeordneter Dr. Matthias Zimmer sprach am 8. Januar im Haus Ronneburg in Frankfurt-Eckenheim vor rund 80 Teilnehmern und Betroffenen über das immer aktuelle und umstrittene Thema „Rente“.

Der ausgewiesene Sozialpolitiker wies zunächst darauf hin, dass unter der Kanzlerschaft Konrad Adenauers 1957 die bismarcksche Rentenversicherung auf neue Füße gestellt wurde. Die Höhe der Rente wurde als Lohnersatz dynamisch an die Lohnentwicklung gebunden. Das sei absolut neu gewesen und auch höchst umstritten. 

 Die Rente sei damit kein Zubrot aus einer Kapitalversicherung, sondern finanziere sich im Umlageverfahren durch die Beiträge der aktuellen Mitglieder der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sowie aus Steuermitteln. Sie berechne sich, so Dr. Zimmer, einerseits nach dem Äquivalenzprinzip, d. h. nach der Dauer und Höhe der geleisteten Beiträge, und andrerseits nach dem Solidarprinzip, mit dem Erwerbsbiografien wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Kindererziehung u.a.m. berücksichtigt werden. Dieses doppelte Fundament der GRV habe sich über 60 Jahre seit ihrem Bestehen bewährt. Dennoch seien immer wieder Reformen nötig, weil z. B. allein die Dauer des durchschnittlichen Rentenbezugs sich inzwischen von sieben auf neunzehn Jahre erhöht habe. Allerdings wies Dr. Zimmer darauf hin, „dass es nur wenige politische Stellschrauben für das jetzige Rentensystem gibt“: die Änderung des Beitragssatzes, die Ausweitung der Mitgliedschaftspflichtigen, die Änderung der Beitragsbemessungsgrenze. „Die Herausforderung der jetzigen Legislaturperiode ist, die finanzielle Stabilität der GRV zu gewährleisten angesichts des demografischen Wandels, der längeren Rentenbezugsdauer und der ungleichmäßigen Erwerbsbiografien“, erklärte Dr. Zimmer. Im Koalitionsvertrag sei vereinbart, dass bis 2025 das geltende Rentenrecht unverändert bleibe. Eine Sachverständigenkommission habe aber Mitte 2020 Vorschläge zu machen, wie die GRV für die weitere Zukunft gesichert werden kann. Dabei stehe auch der Zuschuss aus Steuermitteln, der bereits über 90 Milliarden Euro im Jahr betrage, auf dem Prüfstand. Schließlich verwies Dr. Zimmer darauf, dass die meisten Rentenbezieher außer der Rente noch weitere Einkünfte besäßen – z. B. aus einer betrieblichen Altersversorgung, aus Vermietungen oder Kapitalerträgen, so dass tatsächlich weniger als zwei Prozent der Rentenbezieher von Altersarmut betroffen sei. Das dürfe nicht übergangen, aber auch nicht als riesiges Problem dramatisiert werden.

Bei der anschließenden Diskussion mit Dr. Zimmer, zeigten sich die anwesenden Senioren mit der Debatte um die Sicherung der Renten vertraut. Kritisch wurde gefragt, ob nicht auch Beamte und Selbständige beitragspflichtig für die GRV werden sollten. Auch die Beitragsbemessungsgrenze wurde infrage gestellt. Zu beiden Ideen gab es auch Widerspruch. Dr. Zimmer wies in seiner Antwort auf die Anregungen und Fragen auf die Komplexität des Themas hin. Mit jeder Änderung seien auch erhebliche rechtliche Probleme verbunden. Er sei gespannt auf die Ergebnisse der Sachverständigenkommission. Ohne die viel zitierte Aussage von Ex-Sozialminister  Norbert Blüm aufzugreifen, dass die Rente sicher sei, verwies der Frankfurter Bundestagsabgeordnete darauf, dass nur einmal in über hundert Jahren die Rente nicht ausgezahlt worden ist: im Mai 1945.                                                                                                                           cw